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21 oktober 2024

Das Eilverfahren in den Niederlanden

Eilverfahren werden in den Niederlanden häufiger genutzt als in Deutschland.

Das System des Eilverfahrens ist in Deutschland im Wesentlichen dasselbe wie in den Niederlanden. In Deutschland gelten jedoch weitere Voraussetzungen, bevor ein Eilverfahren eingeleitet werden kann.

Das Hauptmerkmal eines Eilverfahrens ist, dass der Richter keine endgültige Entscheidung (Endurteil) trifft. Der Richter erlässt lediglich eine einstweilige Verfügung, eine vorübergehende Maßnahme.

Daher ist es wichtig genau zu wissen, was in einem Eilverfahren möglich ist und was nicht.

Der Ablauf eines Eilverfahrens

Das Eilverfahren startet mit der Aufforderung an die Gegenpartei, der Forderung freiwillig nachzukommen. Falls die Gegenpartei sich weigert, beantragt der Antragsteller beim Gericht die Erlaubnis zur Einleitung des Eilverfahrens.

Das Gericht setzt einen Termin für die Anhörung fest. Das Verfahren startet mit einer Vorladung, in der der Antragsteller dem Gericht erklärt, welche Entscheidung verlangt wird. Der Antragsteller muss seinen Anspruch begründen.

Grundsätzlich ist der Beklagte an der Festlegung des Termins beteiligt. Die Gegenpartei kann selbst entscheiden, wie sie sich verteidigen möchte. Wenn die Gegenpartei eine Gegenforderung einreichen möchte, muss diese schriftlich eingereicht werden beim Gericht.

Der Richter entscheidet dann wie das Verfahren weiter läuft und wird gleich nach der Anhörung oder nach zwei Wochen eine Entscheidung treffen.

Internationale Zuständigkeit

Das Gericht prüft zunächst, ob es für die Verhandlung des Falles zuständig ist. Falls der Beklagte in Deutschland wohnt, ist das niederländische Gericht nicht unmittelbar zuständig. Die Zuständigkeit muss sich ergeben aus der Vereinbarung zwischen Parteien und/oder aus gesonderten internationalen Vorschriften.

Anwendbares Recht

Wenn das niederländische Gericht für einen Rechtsstreit zuständig ist, muss es beurteilen welches Recht (welches Gesetzbuch) anzuwenden ist. Wenn Parteien vereinbart haben das deutsches Recht anwendbar ist, muss das niederländische Gericht nach deutschem Recht entscheiden.

Das Verfahrensrecht regelt, wie das Verfahren durchzuführen ist. Das bleibt immer niederländisches Recht, auch wenn für den Inhalt deutsches Recht gilt.

Dringlichkeit

Die erste Voraussetzung für ein Eilverfahren ist Dringlichkeit. Zuerst entscheidet das Gericht, ob Dringlichkeit vorliegt. Dies kann bereits der Fall sein, wenn der Antragsteller durch Zahlungsrückstände in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Der Antragsteller muss dies schon gut begründet nachweisen können.

Die Beweislast

Der Antragsteller muss seine Standpunkte gut begründen. Auch der Beklagte muss seine Standpunkte begründen.

Danach beurteilt der Richter wer was beweisen muss. Der Richter beurteilt dann, ob Antragsteller und Beklagte die Beweislast nachgekommen sind.

Daher ist es wichtig das Eilverfahren gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass die Behauptungen ausreichend begründet werden.

Was ist bei einem Eilverfahren zu beachten? 

Eilverfahren sind ein gutes Mittel, um kurzfristig Rechtsklarheit zu bekommen.

Es ist jedoch ein Mittel das mit Bedacht eingesetzt werden sollte. Bevor man auf dieses Mittel zurückgreift, sollten folgende Fragen zuerst geklärt werden:

  1. Welche Richter könnten zuständig sein?
  2. Welches Recht ist anwendbar?
  3. Kann ich meine Forderung deutlich beschreiben?
  4. Habe ich handfeste Beweise um meine Forderung zu begründen?
  5. Welche Argumente hat die Gegenparte um nicht zu kooperieren?
  6. Hat die Gegenpartei handfeste Beweise die meine Forderung widerlegen könnten?
  7. Was will ich und was kann ich mit meiner Forderung kurzfristig und langfristig erreichen?
  8. Wie sind meine Chancen und was sind meine Alternativen?
  9. Was sind die Risiken/Folgen dieses Verfahrens?

 

Die Gerichte in den Niederlanden bieten auch Erläuterung zum Eilverfahren auf ihre Website. Dieser Text ist nur auf Niederländisch.

Möchten Sie ein Eilverfahren starten, oder haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns.

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